Das neue Umwandlungsgesetz
Am 1. Juli 2008 trat in Kraft das neue Gesetz Nr. 125/2008 Slg., über die Umwandlungen der Handelsgesellschaften und Genossenschaften (nachfolgend das "Umwandlungsgesetz" genannt). Dieses Gesetz hebt die bisherige Regelung, die in dem tschechischen Handelsgesetzbuch verankert wurde, auf. Das Ziel dieser neuen Regelung ist die Vereinfachung und bessere Verständlichkeit.
Das Umwandlungsgesetz regelt im Einklang mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaften insbesondere der Richtlinien: dritte Richtlinie Nr. 8/855/EWG, sechste Richtlinie Nr. 82/891/EWG und zehnte Richtlinie Nr. 2005/56/EG die Institute der
grenzübergreifenden Fusion und Vermögensübertragung auf den ausländischen Gesellschafter.Sowohl die grenzübergreifende Fusion als auch die Vermögensübertragung auf den ausländischen Gesellschafter dürfen nur die natürliche Personen oder juristische Personen
aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften oder des Europäischen Wirtschaftsraumes.Dank dem Umwandlungsgesetz ist es möglich, die Gesellschaften von/nach Tschechien zu übertragen. Wir glauben, dass das Umwandlungsgesetz weiterer Erweiterung des wirtschaftlichen Lebens und Handels zwischen der Tschechischen Republik und Bundesrepublik Deutschland.
